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Steuern auf Zweitwohnsitze an der Küste immer mehr unter Feuer

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Bericht van DD-176 wo 11 nov - 13:08

<http://trends.knack.be/economie/auteurs/johan-steenackers-785.html> Johan
Steenackers

Quelle: Trends

Ein aktuelles Urteil des Gerichts der ersten Instanz von Brügge erklärt, dass die Zweitwohnsitzsteuer der Stadt Oostende im Widerspruch zum grundgesetzlich gesicherten Gleichheitsgrundsatz steht. Damit folgt Oostende dem Vorbild von Koksijde.

Steuern auf Zweitwohnsitze an der Küste immer mehr unter Feuer
©iStock

Beinahe alle Küstengemeinden erheben aus den verschiedensten Gründen eine Steuer von Eigentümern eines zweiten Wohnsitzes. So begründet die Gemeinde Koksijde diese Steuer mit dem Argument, dass die Eigentümer eines zweiten Wohnsitzes keine kommunalen Zuschläge - Koksijde ist eine der wenigen Gemeinden die 0 Prozent Gemeindesteuern erheben- bezahlen und doch mit profitieren von den kommunalen Einrichtungen wie Müllabfuhr, Bibliothek und Polizei.

Oostende gebraucht dann wiederum das Motiv, dass die festen Einwohner bereits über die Zuwendungen aus dem Gemeindefonds zu den kommunalen Ausgaben beitragen, während dies für Besitzer eines Zweitwohnsitzes nicht der Fall sein soll.

Oostende folgt Koksijde

Ein Eigentümer eines zweiten Wohnsitzes in Oostende war mit der Zweitwohnsitzsteuer nicht einverstanden und brachte die Sache vor die erste Instanz des Gerichts von Westflandern, Abteilung Brügge. Das Gericht entschied in seinem Urteil, dass die Zweitwohnsitzsteuer der Stadt Oostende im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz steht.

Das Gericht folgt der Auffassung des Steuerpflichtigen, dass „Nicht-Einwohner“ durch die Zweitwohnsitzsteuer viel mehr bezahlen als der größte Teil der Einwohner über die Personensteuer bezahlen und dies während die „Nicht-Einwohner“ sehr wohl über die Zuschläge auf die Grundsteuer in gleicher Weise beitragen, obwohl sie die Einrichtungen weniger in Anspruch nehmen.

Damit schließt sich das Gericht in Brügge den Entscheidungen des Berufungsgerichts in Gent und des Revisionsgerichts an, die über die Zweitwohnsitzsteuer in Koksijde geurteilt haben. Der Unterschied dabei ist, dass Koksijde keine zusätzliche Gemeindesteuer auf die Personensteuer erhebt, während dies in Ostende wohl der Fall ist.

Wichtige Präzedenzfälle

Es ist deutlich, dass die Zweitwohnsitzsteuer der Küstengemeinden mehr und mehr im Widerspruch zum grundgesetzlich gesicherten Gleichheitsgrundsatz steht. Sind Sie Eigentümer eines zweiten Wohnsitzes in einer Gemeinde, die keine zusätzliche Gemeindesteuer erhebt, wie es der Fall ist in Koksijde, De Panne und Knokke, dann können Sie das Urteil des Revisionsgerichts vom 3. September 2015 benutzen, um Beschwerde gegen die Zweitwohnsitzsteuer in den Gemeinden einzulegen.

Sind Sie Eigentümer von einem zweiten Wohnsitz in den anderen Küstengemeinden, die wohl eine zusätzliche Gemeindesteuer erheben, dann können Sie sich auf das Urteil vom 24. Juni 2015 des Gerichts in Brügge gegen die Stadt Oostende berufen um eine Beschwerde einzureichen.

Es ist dabei natürlich immer wichtig, die kommunalen Steuerregelungen darauf zu prüfen, mit welchen genauen Gründen die Küstengemeinden die Zweitwohnsitzsteuer erheben. Allein, wenn ein ungesetzlicher Unterschied zwischen den eigenen Einwohnern und den „Nicht-Einwohnern“/Zweitwohnsitzlern gemacht wird, bestand Aussicht auf Erfolg. Lassen Sie sich hierbei durch einen sachkundigen Juristen oder Anwalt begleiten.

DD-176

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